C-Prüfung

Die C-Kirchenmusikprüfung stellt den Abschluss dar, der ohne ein intensives Hochschulstudium erlangt werden kann, und berechtigt zum Ausüben einer Tätigkeit als Kirchenmusiker*in iin der Evangelischen Kirche.

Die Ausbildung mit dem Ziel der C-Prüfung erfolgt in der Regel in regionalen C-Kursen, in den die praktischen Fächer Orgelspiel, Chorleitung, Singen und Klavierspiel unterrichtet werden. Auch die Fächer Gehörbildung und Tonsatz sind Bestandteil der Ausbildung.
 
Über den regionalen Gruppen- und Einzelunterricht hinaus finden von der Landeskirche zentral organisierte C-Seminare und C-Intensivkurse statt, die ebenfalls Bestandteile der Ausbildung sind. In den mehrtägigen C-Seminaren werden die wissenschaftlichen Fächer (Liturgik und Theologische Grundlagen, Hymnologie, Kirchenmusikgeschichte und Orgelkunde) unterrichtet.

In den C-Intensivkursen werden hingegen die praktischen Fächer des regionalen Kurses vertieft.
 
 
 

Die Ausbildung kann in folgenden Fachrichtungen absolviert werden:

  • Orgel
  • Chorleitung
  • Kinderchorleitung
  • Posaunenchorleitung
  • Popularmusik

Die Fachrichtungen lassen sich beliebig kombinieren (z.B. Orgel und Chorleitung).

Ziel der Ausbildung ist die umfassende Vorbereitung auf die C-Kirchenmusikprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland gemäß der Prüfungsordnung vom 12. Juni 2015.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.