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Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V.
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Kirchenmusik ist ein wichtiges Fundament des kulturellen und kirchlichen Lebens. Sie ist Evangelium, Seelsorge und Diakonie. Kirchenmusik baut Gemeinde auf und hält sie zusammen. Sie hat einen eigenständigen Verkündigungsauftrag und gehört damit zu den unverzichtbaren Grundaufgaben der Kirche.
Kirchenmusikrecht - Handbuch für den kirchenmusikalischen Dienst
Neben der musikalisch-fachlichen Qualifikation ist die Kenntnis über Rechte und Pflichten innerhalb eines Anstellungsverhältnisses sowie im Rahmen der Wahrnehmung von kirchenmusikalischen Vertretungsdiensten wichtig.
Den Hinweis auf eine entsprechende Veröffentlichung finden Sie hier.

AKTUELLES
Ab 01.01.2021: Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages
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Letzte Aktualisierung: 23.01.2021

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