Mitgliedschaft

im Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V.

Mitgliederbetreuung:

Andrea Welk
Geschäftsstelle
Missionsstraße 9 a
42285 Wuppertal

Tel.: 02 02 / 28 20 3 40
geschaeftsstelle (at) kirchenmusik-rheinland.de

 

Bankverbindung:

Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V.
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE55 3506 0190 1011 6380 11
BIC: GENODED1DKD

Mitglied werden

Ein Verband wird getragen von seinen Mitgliedern.
Erst durch sie kann effektive Verbandsarbeit geleistet werden.

Werden auch Sie Mitglied und fördern Sie damit unseren Einsatz für die Kirchenmusik in unserer Landeskirche!

Die Informationsbroschüre unseres Verbandes finden Sie hier.

Mit den folgenden Unterlagen können Sie Ihre Mitgliedschaft beantragen:

BEITRITTSERKLÄRUNG

SATZUNG

 

Alternativ können Sie Ihren Beitritt auch über unser Online-Formular beantragen.


Mitgliedsbeiträge

Der Jahresbeitrag enthält jeweils eine umfassende Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Entgeltgruppe 2 bis 4
(Beschäftigte ohne Prüfung oder mit Befähigungsnachweis):
85,00 EUR

Entgeltgruppe 5 bis 7 (C-Stelleninhaber):
100,00 EUR

Entgeltgruppe 11 (B-Stelleninhaber):
190,00 EUR
bei Teilzeit von 75% und weniger: 155,00 EUR

Entgeltgruppe 12 bis 14 (B+- sowie A-/A+-Stelleninhaber):
215,00 EUR
bei Teilzeit von 75% und weniger: 170,00 EUR

Ruheständler:
60,00 EUR

Studierende, Ehrenamtliche:
30,00 EUR

Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres wird der Mitgliedsbeitrag für das betreffende Jahr anteilig berechnet, beginnend am 1. des Folgemonats.

 

Probemitgliedschaft

Als Maßnahme zur Gewinnung neuer Mitglieder bieten wir Probemitgliedschaften an.

Grundsätzlich wird Personen, die gerade eine kirchenmusikalische Prüfung absolviert haben (Befähigungsnachweis oder C-Prüfung) oder die erstmalig eine Kirchenmusikstelle in unserer Landeskirche antreten, auf Antrag eine einjährige beitragsfreie Probemitgliedschaft gewährt.

Die Probemitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf eines Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, das Mitglied erklärt nochmals ausdrücklich seinen Beitritt zum Verband.
Fällt das Ende der Beitragsfreiheit in ein laufendes Geschäftsjahr, so wird eine weitere beitragsfreie Mitgliedschaft bis zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres gewährt. Mit Beginn des darauf folgenden Geschäftsjahres geht die Probemitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft über.

Wenn Sie Interesse einer einjährigen Probemitgliedschaft haben, können Sie diese schriftlich formlos beantragen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.


Hinweis zur Berücksichtigung des Mitgliedsbeitrages bei der Einkommensteuererklärung

Beiträge zu Berufsverbänden können bei der jährlichen Einkommensteuererklärung in Ansatz gebracht werden. In der Regel genügt es, auf Nachfrage einen einfachen Bankauszug vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Beitrag entrichtet wurde. Ohne einen darüber hinausgehenden Beleg werden in der Regel bis zu 150,00 EUR - oft auch darüber hinaus - für Beiträge an Berufsverbände vom Finanzamt akzeptiert.

Sollten Sie einen weitergehenden Nachweis über die Entrichtung Ihres Beitrages benötigen, rufen Sie diesen bitte bei unserer Geschäftsstelle ab.